📥 E-Rechnungs-Postfach

E-Rechnung öffnen, lesen & prüfen — kostenlos

Sie haben eine XRechnung (XML) oder ein ZUGFeRD-PDF bekommen und sehen nur Datenwirrwarr? Hier wird daraus in einer Sekunde eine lesbare Rechnung — direkt im Browser, ohne Upload, ohne Registrierung.

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🔒 Ihre Rechnung wird nicht hochgeladen — alles läuft lokal in Ihrem Browser.

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100 % lokal im Browser

Anders als Upload-Validatoren: Ihre Rechnung verlässt nie Ihr Gerät. Kein Upload, keine Speicherung, keine Auswertung.

Sichtkopie & Prüfbericht

Erzeugen Sie mit einem Klick eine lesbare PDF-Sichtkopie und einen Prüfbericht zum Abheften — direkt aus dem XML.

Für den deutschen Standard

XRechnung (UBL & CII) und ZUGFeRD/Factur-X — kostenlos, ohne Registrierung, ohne Tageslimit.

Die E-Rechnungspflicht kommt in Stufen

Seit 1.1.2025

Empfangspflicht für alle

Jedes Unternehmen — auch Kleinunternehmer, Vermieter und Vereine — muss E-Rechnungen annehmen und unverändert aufbewahren können.

Ab 1.1.2027

Versandpflicht > 800.000 € Umsatz

Unternehmen über 800.000 € Vorjahresumsatz müssen B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen.

Ab 1.1.2028

Versandpflicht für alle übrigen

Dann gilt die Pflicht für die übrigen B2B-Umsätze. Dauerhaft ausgenommen: Kleinunternehmer (§ 19 UStG), Kleinbeträge ≤ 250 € und Fahrausweise.

Alle Details im Ratgeber zur E-Rechnungspflicht — oder direkt für Ihre Situation: Vermieter · Vereine.

Bald verfügbar

Ihr E-Rechnungs-Postfach: empfangen, prüfen, revisionssicher aufbewahren

Eine eigene E-Mail-Adresse für Ihre Eingangsrechnungen: Jede XRechnung und jedes ZUGFeRD-PDF wird automatisch gelesen, geprüft und GoBD-konform archiviert — über die gesamte gesetzliche Aufbewahrungsfrist, durchsuchbar, mit Export für Ihre Steuerberatung. Gemacht für Kleinunternehmer, Vermieter, Vereine und kleine Betriebe, denen große Buchhaltungssoftware zu viel ist. Kein Buchhaltungsprogramm, keine Buchungssätze — nur Empfang, Prüfung und Ordnung. Geplant ab ca. 6 €/Monat.

Häufige Fragen

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach der EU-Norm EN 16931 — in Deutschland vor allem XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML). Ein einfaches PDF ohne eingebettete Daten gilt seit 2025 nicht mehr als E-Rechnung.

Muss ich E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können — auch Kleinunternehmer, Vermieter mit Umsatzsteuerpflicht und Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Eine E-Mail-Adresse genügt dafür.

Ab wann muss ich selbst E-Rechnungen versenden?

Ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 für alle übrigen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind dauerhaft von der Versandpflicht befreit, müssen aber empfangen können.

Wie kann ich eine XRechnung öffnen und lesen?

Eine XRechnung ist eine XML-Datei und im Texteditor kaum lesbar. Mit unserem kostenlosen Viewer ziehen Sie die Datei einfach in das Feld oben — sie wird sofort als übersichtliche Rechnung angezeigt. Die Datei bleibt dabei auf Ihrem Gerät.

Werden meine Rechnungsdaten hochgeladen?

Nein. Das Auslesen und Prüfen passiert vollständig in Ihrem Browser (JavaScript). Es wird keine Rechnungsdatei und kein Rechnungsinhalt an unsere Server übertragen — anders als bei Upload-Validatoren, bei denen Ihre vertraulichen Rechnungsdaten auf fremden Servern landen.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

Beide erfüllen die EU-Norm EN 16931. Die XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne Ansicht. ZUGFeRD (international: Factur-X) ist ein PDF mit eingebettetem XML — Sie sehen ein normales PDF, die Maschine liest das XML. Ab dem Profil EN 16931/COMFORT gilt ZUGFeRD als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.

Woran erkenne ich, ob ein PDF eine echte E-Rechnung ist?

Von außen gar nicht. Entscheidend ist, ob im PDF eine strukturierte XML-Datei eingebettet ist. Ziehen Sie das PDF einfach in unseren Viewer: Enthält es kein Rechnungs-XML, ist es keine E-Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes — und wir sagen es Ihnen deutlich.

Kann ich die E-Rechnung einfach ausdrucken und abheften?

Der Ausdruck oder eine PDF-Sichtkopie ist praktisch zum Lesen — er ersetzt aber nicht die Aufbewahrung. Aufbewahrungspflichtig ist die strukturierte Originaldatei (das XML bzw. das ZUGFeRD-PDF), und zwar unverändert und maschinell auswertbar über die gesamte Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren.

Reicht es, E-Rechnungen im E-Mail-Postfach zu lassen?

Riskant. Die GoBD verlangen eine unveränderbare, geordnete und durchsuchbare Aufbewahrung. Ein normales E-Mail-Postfach erfüllt das nicht zuverlässig (Mails können gelöscht oder verschoben werden). Empfohlen ist eine strukturierte, revisionssichere Ablage der Originaldateien.

Was ist die Leitweg-ID?

Die Leitweg-ID ist die Empfänger-Adresse für Rechnungen an deutsche Behörden — sie steht im Feld Käuferreferenz (BT-10) der XRechnung. Bei Rechnungen zwischen Unternehmen ist sie nicht nötig; dort kann das Feld eine beliebige Referenz des Käufers enthalten.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinbetragsrechnungen?

Nein. Rechnungen bis 250 € brutto (Kleinbetragsrechnungen) und Fahrausweise dürfen weiterhin als Papier oder einfaches PDF ausgestellt werden. Empfangen können sollten Sie E-Rechnungen trotzdem — der Absender entscheidet, was er schickt.

Ich bin Vermieter / wir sind ein Verein — betrifft uns das?

Sehr wahrscheinlich ja, zumindest beim Empfang: Wer umsatzsteuerlich als Unternehmer gilt (auch Vermieter mit Option zur Umsatzsteuer und Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb), muss seit 2025 E-Rechnungen empfangen und aufbewahren können.

Prüft dieser Viewer die E-Rechnung vollständig?

Der Viewer führt eine formale Plausibilitätsprüfung durch: Pflichtfelder wie Rechnungsnummer, Datum und Verkäufer-Identifikation sowie die rechnerische Konsistenz der Summen. Eine vollständige Schemavalidierung nach EN 16931/XRechnung-Schematron (wie der KoSIT-Validator) ist das nicht — dafür fängt sie die häufigsten Probleme sofort und ohne Upload ab.

Kann ich aus der E-Rechnung ein normales PDF machen?

Ja. Nach dem Öffnen können Sie über „Als PDF speichern“ eine Sichtkopie erzeugen — praktisch zum Lesen, Weiterleiten oder Ablegen neben dem Original. Wichtig: Die Sichtkopie ersetzt nicht die Aufbewahrung der Original-XML-Datei.

Gibt es Strafen, wenn ich keine E-Rechnungen empfangen kann?

Nein, eine direkte Strafe gibt es nicht — für den bloßen Empfang genügt formal ein E-Mail-Postfach. Das praktische Problem ist ein anderes: unlesbare XML-Dateien, in Mail-Postfächern verstreute Originale und Sucherei bei Steuererklärung oder Betriebsprüfung. Es geht um Ordnung und Komfort, nicht um Strafvermeidung.

Was kostet das?

Der Viewer ist kostenlos und ohne Registrierung nutzbar — ohne Tageslimit. Das geplante E-Rechnungs-Postfach (automatischer Empfang + GoBD-konformes Archiv) startet voraussichtlich ab ca. 6 €/Monat; tragen Sie sich in die Warteliste ein, wir informieren zum Start.